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Erfolgreich zum Führerschein.
Ohne uns rollt nichts.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Voraussetzungen für den Führerschein?

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:

  • ein ordnungsgemäß eingetragener Wohnsitz im Inland
  • der Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse (nur bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen)
  • das erforderliche Mindestalter für die beantragte Führerscheinklasse
  • die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Erfüllung der Anforderungen, die an das Sehvermögen gestellt werden
  • eine Ausbildung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bzw. in Erster Hilfe
  • das Absolvieren einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung an einer Fahrschule

Insbesondere für den letzten Punkt, aber auch für alle anderen Aspekte sind wir, die Fahrschule Schober in Chemnitz, der Ansprechpartner deines Vertrauens. Gern beraten wir dich ausführlich zu den Anforderungen, die du erfüllen musst, damit deinem Führerschein nichts mehr im Wege steht.

Was ist bei der theoretischen Prüfung zu beachten?

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Theorieprüfung ist in der Regel die Teilnahme am Theorieunterricht in der Fahrschule.

Der Prüfungsstoff setzt sich aus Gefahrenlehre, dem Verhalten im Straßenverkehr, der Vorfahrt, dem Vorrang, den Verkehrszeichen, dem Umweltschutz, den Betriebsvorschriften, der Technik sowie der persönlichen Fahreignung und -befähigung zusammen.

Wie oft darf ich die theoretische Prüfung absolvieren?

Sollte die theoretische Prüfung nicht bestanden werden, darf sie in der Regel nach jeweils zwei Wochen wiederholt werden. Seit September 2008 ist es ebenso möglich, auch nach der dritten nichtbestandenen Prüfung nach zwei Wochen erneut zu wiederholen. Vorher galt ein dreimonatiges Prüfungsverbot nach der dritten nichtbestandenen Prüfung. Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung.

Aber keine Sorge, mit uns wird die Prüfung für dich ein Klacks. Denn wir bereiten dich umfassend auf die theoretische Fahrprüfung vor, so dass deine Kosten möglichst gering gehalten werden und deiner praktischen Fahrprüfung nichts mehr im Wege steht.

Was ist bei der praktischen Prüfung zu beachten?

Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung ist die bestandene Theorieprüfung.

In der praktischen Prüfung muss der Bewerber zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug seiner Klasse im Straßenverkehr sicher und umweltbewusst führen kann. Im Einzelnen setzt sich die Prüfung je nach Fahrerlaubnisklasse aus der Fahrvorbereitung, der Abfahrtkontrolle, den Handfertigkeiten, dem Verbinden und Trennen von Anhängern, den Grundfahraufgaben und der Prüfungsfahrt zusammen.

Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, erhält man vom Fahrprüfer ein sogenanntes Prüfprotokoll, auf dem die gemachten Fehler markiert sind und erklärt werden.

Doch auch hier gilt: Nur keine Panik. Die Fahrschule Schober in Chemnitz bereitet dich umfassendund individuell auf die praktische Fahrprüfung vor.

Muss ich den Führerschein bei der Fahrt immer mit mir führen?

Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ist nicht an den Besitz des Führerscheins gebunden. Er ist aber der formelle Beleg für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Aus diesem Grund ist er beim Autofahren ständig mitzuführen und auf Verlangen von Berechtigten vorzulegen.

Was passiert, wenn ich den Führerschein beim Autofahren nicht bei mir trage?

Hier sind drei mögliche Fälle voneinander zu unterscheiden:

  1. Wer eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein besitzt, seinen Führerschein bei der Fahrt aber nicht mit sich führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Diese nennt man "Fahren ohne Führerschein". Sie kostet ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
  2. Wer einen Führerschein besitzt, aber nicht die dazugehörige Fahrerlaubnis, weil diese beispielsweise entzogen wurde, begeht beim Fahren des Kraftfahrzeugs eine Straftat. Diese nennt man "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Hier ist mit weitaus höheren Strafen zu rechnen.
  3. Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, aber keinen Führerschein, muss damit rechnen, dass die Feststellung der Fahrerlaubnis recht zeitaufwendig sein kann.

Muss ich meinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein eintauschen?

Nein, vorerst ist dies nicht erforderlich. Alte Führerscheine, beispielsweise DDR-Führerscheine, behalten bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit. Die Kosten von ca. 30 Euro für einen Zwangsumtausch bei Privatpersonen entfallen somit.